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Kauf - Verkauf
Um unnötigen Verlusten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie vorzubeugen, sollte man den Wert der Immobilie vor Beginn der Verhandlungen kennen.
- Vermögensfeststellung
- Unternehmensübertragung
- Verhandlungen mit Ihrer Bank
Zur Aktualisierung Ihrer Vermögensaufstellung gehört auch die qualifizierte Bewertung des Immobilienbestandes.
- Schenkung
- Vermögensteilung im Trennungsfall
- Teilung einer Erbengemeinschaft
Um den Wert einer Vermögensübertragung einschätzen zu können und niemanden der Begünstigten zu benachteiligen oder selbst benachteiligt zu werden, sollte man den Wert der zu übertragenden Immobilie/n kennen.
- Schiedsgutachten
Bei Uneinigkeit zweier Parteien oder Vorliegen zweier strittiger Gutachten empfiehlt sich die gemeinsame Auswahl und Beauftragung eines Schiedsgutachters um eine endgültige Einigung zu erzielen
Überlassen Sie nichts dem Zufall:
Die sachkundige und verantwortungsvolle Beratung und die Bewertung Ihrer Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen informiert und bietet Sicherheit. Sie hilft möglichen Verlusten vorzubeugen, unterstützt Verhandlungen zwischen den Parteien und hilft Unstimmigkeiten von vorne herein zu vermeiden.
Sprechen Sie mit dem Sachverständigen unseres Hauses, lassen Sie ein fachmännisches Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie erstellen:
Patrick Meisch
Dipl.-Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
- Wohnhäuser ab zwei Wohneinheiten
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Bürohäuser, Verwaltungsgebäude
- Stadtvillen
- Ausbaubare Dachgeschosse
- Einfamilienhäuser (nur sanierungsbedürftig)
vor Baujahr 1970,
in Ausnahmefällen auch jünger.
- Wir kaufen von Ihnen direkt, ohne dass zusätzliche Kosten für Sie entstehen
- Wir organisieren die notarielle Abwicklung für Sie und übernehmen die Kosten
- Wir garantieren Ihnen eine seriöse und qualifizierte Kaufabwicklung
- Ein Finanzierungsnachweis unserer Hausbank ist für uns obligatorisch
- Stellen Sie uns auf die Probe: selbstverständlich nennen wir Ihnen Referenzen
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Sprechen Sie mit uns, auch wenn Sie möglicherweise glauben, dass Ihr Objekt nicht für uns in Frage kommt:
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